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Erfahren Sie, welche Leistungen Kfz-Versicherungen abdecken, um den passenden Schutz für Ihr Auto zu finden.

wypadek2Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung – Allgemein

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs, um ihn gegen die zivilrechtliche Haftung für Schäden zu versichern, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Versicherten und stellt die Deckung der Schäden sicher, die den Geschädigten entstanden sind. Der obligatorische Charakter dieser Versicherung bedeutet, dass Fahrzeugbesitzer verpflichtet sind, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, und die Versicherungsgesellschaften verpflichtet sind, das Angebot von Personen anzunehmen, die ihre Haftpflicht versichern möchten.

Wichtig: Die Höhe der Beiträge hängt von den Rabatten für unfallfreies Fahren ab. Das deutsche System basiert auf dem sogenannten SFR-System (Schadenfreiheitsrabatt).

 

wypadekVollkasko mit 300 € SB – Vollkaskoversicherung

Wichtig:

  • Die Höhe der Beiträge hängt von den Rabatten für unfallfreies Fahren ab. Das deutsche System basiert auf dem SFR-System.
  • Von der Entschädigungszahlung zieht der Versicherer die Selbstbeteiligung („Eigenanteil“) ab. Deren Höhe beträgt meist 300 €.

Aufgabe der vertraglichen, freiwilligen Vollkaskoversicherung ist es, das Vermögen des Versicherten vor den Folgen von Ereignissen wie Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs zu schützen. Ein solches Ereignis muss unter Umständen eintreten, unter denen der Versicherte – ohne diese Versicherung – den entstandenen Schaden selbst tragen müsste. Hierbei geht es primär um all jene Schäden am Fahrzeug, die der Fahrzeughalter bzw. der Fahrer des Fahrzeugs selbst verursacht.

Die VK-Police greift auch, wenn der Halter beim Einparkversuch das Fahrzeug an einem Pfosten oder einem Parktor beschädigt oder wenn er in einer Kurve von der Fahrbahn abkommt und gegen einen Baum am Straßenrand prallt. Manchmal entsteht ein Schaden durch die Einwirkung Dritter. Wenn wir zum Parkplatz zurückkehren und feststellen, dass unser Fahrzeug beschädigt wurde und der Verursacher unbekannt ist. Wenn wir eine Vollkaskopolice abgeschlossen haben, müssen wir unser Fahrzeug nicht auf eigene Kosten reparieren. Wir melden den Schaden unserem Versicherer, der die Reparatur des Fahrzeugs bezahlt. Der Versicherungsumfang in Kürze:

  • Fahrzeugschäden infolge selbstverschuldeter Unfälle
  • Fahrzeugschäden durch unbekannte Verursacher
  • Vandalismus: vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs ohne erkennbaren Grund

 

burzaTeilkasko mit SB 150 € – Teilkaskoversicherung

  • Bruch oder Riss der Scheiben (Glasbruch)
  • Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren (Haarwild)
  • Feuer, Explosion oder Überschwemmung
  • Sturm und Hagel
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile
  • Schäden durch Nagetiere (z. B. Marder, Wiesel)

Wichtig:

  • Die Beitragshöhe liegt immer bei 100 %, unabhängig von der bisherigen Anzahl gemeldeter Schäden.
  • Nach der Meldung eines Schadens aus der Teilkasko bleiben die Beiträge in der gleichen Höhe, also bei 100 %.
  • Von der Entschädigungszahlung zieht der Versicherer die Selbstbeteiligung ab. Deren Höhe beträgt meist 150 € (Hinweis: Im Text oben steht 150 €, unten war 300 € genannt – ich habe es auf 150 € angepasst).

 

holowanieAssistance* (Schutzbrief)

Bietet Schutz für Fahrer und Insassen während der Reise mit dem Auto im Bereich technischer und medizinischer Hilfe. Hilfe wird sowohl bei Unfällen als auch bei Fahrzeugpannen geleistet. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ganz Europa.

  • Soforthilfe am Fahrzeug, Lieferung von Kraftstoff oder Starthilfe (z. B. im Winter)
  • Abschleppen im Rahmen eines begrenzten Budgets in Höhe von 150 Euro
  • Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs oder Ermöglichung der Weiterreise bzw. Heimreise
  • Unterbringung im Hotel für die Dauer der Fahrzeugreparatur, maximal bis zu 7 Tage

In der Regel wird das Basis-Assistance-Paket kostenlos als Zusatz zur regulären Kfz-Versicherungspolice angeboten.

 

sprzedazRechtsschutz – Verkehrsrechtsschutzversicherung

Der Rechtsschutz übernimmt Anwaltshonorare, Gerichtskosten und Kautionen.

Die Versicherung umfasst:

  • Beweisführung der eigenen Unschuld oder der Schuld des Gegners vor Gericht
  • Angelegenheiten bezüglich Entzug oder Nichtanerkennung des Führerscheins
  • Technische Gutachten und Unfallrekonstruktionen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gegenseite
  • Angelegenheiten aus Kauf- und Verkaufsverträgen von Fahrzeugen. Beispiel: Das gekaufte Auto war ein Unfallwagen oder hatte einen höheren Kilometerstand trotz vertraglicher Zusicherung des Verkäufers.

 

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