Polisa24.de > Verhalten bei Schadenfällen

Schadenfälle

Erfahren Sie, wie Sie bei einer Kollision oder einem Verkehrsunfall vorgehen sollten, um schnelle und effektive Hilfe zu erhalten und eine Entschädigung zu bekommen.

1. Was tun bei einer Kollision? Polizei rufen oder Unfallprotokoll vor Ort aufnehmen?

Rufen Sie die Polizei, wenn:

  • Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert ist
  • Der Unfallbeteiligte/Verursacher betrunken ist oder unter Einfluss anderer Rauschmittel steht
  • Die Dokumente des Unfallbeteiligten/Verursachers unleserlich sind oder gefälscht wirken
  • Der Unfallbeteiligte/Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat
  • Niemand die Schuld eingesteht oder der Verursacher kein Schuldeingeständnis abgeben möchte
  • Einer der Unfallbeteiligten verletzt oder getötet wurde

 

2. Wie erhalte ich Hilfe auf der Straße?

Dank der Assistance-Versicherung (Schutzbrief) können Fahrer und Insassen bei einem Unfall oder einer Fahrzeugpanne auf Pannenhilfe zählen. Grundlegende Assistance-Leistungen sind oft bereits im Kfz-Versicherungsbeitrag enthalten, aber es lohnt sich, eine erweiterte Version als separate Police zu haben. Nach einer telefonischen Meldung vom Unfallort kann die Versicherung einen Mechaniker schicken, um das Fahrzeug vor Ort zu reparieren, oder einen Abschleppwagen, der das beschädigte Fahrzeug zur Werkstatt bringt. Wenn Ihr Auto liegenbleibt, rufen Sie unter der Nummer 111 222 333 444 an.

Der Berater wird Sie um folgende Informationen bitten:

  • Beschreibung des Vorfalls: Um Ihnen zu helfen, muss der Assistance-Mitarbeiter wissen, was passiert ist. Er kann nach der Anzahl der liegen gebliebenen Fahrzeuge, der Art der Schäden oder der Anzahl der Verletzten fragen.
  • Unfallort: Beschreiben Sie ihn so genau wie möglich, geben Sie Ort, Straße, Hausnummer oder Straßennummer und sogar die Nummer des Straßenpfostens oder eines markanten Orientierungspunkts an.
  • Ihre Identifikationsdaten: Es reicht aus, die Policennummer, das Kennzeichen des Fahrzeugs oder dessen VIN-Nummer anzugeben, damit der Berater feststellen kann, welches Assistance-Paket Sie haben und welche Hilfe Sie erwarten können.

 

3. Beschleunigt das Einsenden selbst gemachter Fotos des beschädigten Autos die Schadensregulierung?

Je genauer die Beschreibung des Ortes und des Unfallhergangs ist, desto schneller kann der Versicherer den Schaden regulieren. Es lohnt sich immer (wenn möglich), Fotos am Unfallort sowie Fotos der Schäden am Fahrzeug bzw. an den am Unfall beteiligten Fahrzeugen zu machen. Bei einem „kleinen“ Schaden (z.B. abgebrochener Spiegel oder zerbrochene Scheibe) reichen dem Gutachter die eingesandten Fotos zur Erstellung der Expertise. In einem solchen Fall erfolgt die Besichtigung auf Wunsch des Geschädigten.

 

4. Welche Daten sollte das sogenannte Unfallprotokoll des Unfallverursachers enthalten, das am Unfallort erstellt wird?

Das Protokoll sollte vor allem enthalten:

  • Datum und Ort des Unfalls
  • Daten der Unfallbeteiligten (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer)
  • Daten des Versicherers des Unfallverursachers (Name, Adresse, Policennummer)
  • Daten der am Unfall beteiligten Fahrzeuge (Marke, Kennzeichen)
  • Möglichst genaue Beschreibung der Unfallumstände
  • Eigenhändige, lesbare Unterschriften der Unfallbeteiligten

Achtung: Nach deutschem Versicherungsrecht (VVG) sollte der mutmaßliche Unfallverursacher am Unfallort kein schriftliches Schuldeingeständnis abgeben. Die Pflicht beider Parteien besteht lediglich im Austausch von Informationen und Daten, die die spätere Schadensregulierung (Auszahlung) erleichtern.

 

5. Was kann ich tun, wenn ich die vom Versicherer des Unfallverursachers vorgeschlagene Entschädigungssumme nicht akzeptiere?

Nach einem Schaden hat der Geschädigte die Möglichkeit, die Dienste einer beliebigen Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen. Bei 100% Schuld der Gegenseite zahlt die Versicherung des Verursachers die Anwaltshonorare und eventuellen Gerichtskosten. Bei einer prozentualen Schuldverteilung muss das Honorar teilweise aus eigener Tasche bezahlt werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die alle Streitkosten unabhängig vom Verschulden übernimmt. Die jährlichen Kosten liegen zwischen 60 und 150 € Rechtsschutz

 

6. Welche Sicherheit habe ich, dass der Gutachter der Versicherung des Verursachers die Schadenshöhe nicht zu niedrig ansetzt?

Bei Schäden aus der Kfz-Haftpflicht, also der Haftpflichtversicherung, hat der Geschädigte das Recht, selbstständig ein Gutachten in Auftrag zu geben. Man sollte nicht warten, bis sich die Versicherung meldet.

Achtung: Bei Schäden aus Teilkasko oder Vollkasko hat die Versicherung Vorrang bei der Fahrzeugbesichtigung. Nach einem Einbruch, der unter Teilkasko fällt, sollte man sich beispielsweise nicht beeilen, einen Gutachter zu suchen, sondern den Schaden bei der Versicherung melden.

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