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Fahrzeuganmeldung in Deutschland – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Kfz-Versicherung und eVB-Nummer

Bevor Sie Ihr Auto in Deutschland anmelden, müssen Sie sich um eine Fahrzeugversicherung kümmern, die Sie auch telefonisch über uns abschließen können. Bei der Kfz-Zulassungsstelle genügt die sogenannte eVB-Nummer – eine Kombination aus sieben Ziffern und Buchstaben, die als Bestätigung des Versicherungsschutzes dient. Dies beschleunigt den Zulassungsprozess, auch wenn uns das traditionelle Formular noch nicht erreicht hat.

Schritt 2 – Dokumente

Bei der Zulassungsstelle benötigen Sie neben der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) folgende Dokumente:

  • einen gültigen Personalausweis
  • den Fahrzeugbrief und eine deutsche Bankkarte (für das SEPA-Lastschriftmandat).

Falls das Fahrzeug zuvor nicht in Deutschland, sondern im Ausland zugelassen war, muss zunächst eine Volluntersuchung bei einer Prüforganisation wie dem TÜV durchgeführt werden. Fragen Sie nach der sogenannten „Vollabnahme“. Erst nach Erhalt der vorläufigen Fahrzeugpapiere und der Bestätigung der Betriebssicherheit können Sie die Zulassungsstelle aufsuchen.

Schritt 3 – Kfz-Zulassungsstelle

Mit den vollständigen Unterlagen begeben Sie sich zur oben genannten Behörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Im Amt ziehen Sie üblicherweise eine Wartemarke und warten, bis Sie vom Sachbearbeiter aufgerufen werden.

Schritt 4 – Prüfung der Dokumente

Sobald Sie an der Reihe sind, prüft der Beamte die vorgelegten Dokumente. Wenn alle Daten korrekt sind, stellt der Sachbearbeiter eine zusätzliche Fahrzeugkarte sowie eine Automatenkarte aus, die für die Entrichtung der Zulassungsgebühr benötigt wird.

Schritt 5 – Kennzeichen

Mit der ausgehändigten Karte gehen Sie zu einem der Schilderläden vor Ort und lassen die Kennzeichen gegen Gebühr anfertigen. Wunschkennzeichen kosten zusätzlich etwa 15 Euro.

Schritt 6 – Zulassungsgebühr

Die Zulassungsgebühr bezahlen Sie am Automaten mit der dafür vorgesehenen Karte. Die Gebühr liegt orientierungshalber bei etwa 30 bis 40 Euro.

Schritt 7 – Abholung von Ausweis und Fahrzeugpapieren

Nach Vorlage der Quittung über die gezahlte Gebühr können Sie Ihren Personalausweis und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) wieder in Empfang nehmen.

Schritt 8 – Gute Fahrt!

Nach der kurzen Zeit im Amt und dem Anbringen der neuen Kennzeichen heißt es nur noch: Gute Fahrt!

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